Gebäudeenergiegesetzgebung und Bundesförderung effiziente Gebäude
Gebäudeenergiegesetzgebung und Bundesförderung effiziente Gebäude
Im folgenden werden die wichtigsten Neuerungen in der Gebäudeenergiegesetzgebung (GEG) und Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) erklärt.
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Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zum 01.11.2020 in Kraft getreten und löst damit das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird 2021 die bisherigen Förderprogramme der KfW 153 "Effizient Bauen" und 151/152 "Effizient Sanieren" sowie das Marktanreizprogramm (MAP "BAFA-Förderung") ablösen. Die Zuständigkeit beim BAFA und das bisherige Antragsverfahren (Förderanträge vor Beauftragung der Maßnahmen und Einreichung nur online) bleiben aber bestehen.
Aktualisiert im Dezember 2020