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Gebäudeenergiegesetzgebung und Bundesförderung effiziente Gebäude

Gebäudeenergiegesetzgebung und Bundesförderung effiziente Gebäude

Im folgenden werden die wichtigsten Neuerungen in der Gebäudeenergiegesetzgebung (GEG) und Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) erklärt.

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Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zum 01.11.2020 in Kraft getreten und löst damit das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

Das Wichtigste vorne weg: Das GEG bringt keine Verschärfung der energetischen Anforderungen, weder im Neubau noch bei Sanierungen.

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird 2021 die bisherigen Förderprogramme der KfW 153 "Effizient Bauen" und 151/152 "Effizient Sanieren" sowie das Marktanreizprogramm (MAP "BAFA-Förderung") ablösen. Die Zuständigkeit beim BAFA und das bisherige Antragsverfahren (Förderanträge vor Beauftragung der Maßnahmen und Einreichung nur online) bleiben aber bestehen.

Alles Wichtige rund um das Thema Förderungen finden Sie auch auf unserer Förderservice Seite

Quellen: SBZ, BDH, BWP, CCI

Aktualisiert im Dezember 2020