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Heizkostenabrechnung für Immobilien mit Pelletheizung

Heizkostenabrechnung für Immobilien mit Pelletheizung

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Berechnungstool online

Gebäudeeigentümer und Verwalter müssen jährlich Heizkostenabrechnungen gem. Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (kurz: HeizkostenV) für Wohnungsnutzer erstellen.

Bei mit Pellets beheizten Wohnungen ist zu beachten:
  • Der Abrechnung bei Mietwohnungen/Eigentumswohnungen muss der tatsächliche Brennstoffverbrauch (Pelletverbrauch und dafür aufgewendete Kosten) zugrunde gelegt werden.
  • Zu Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums müssen hierzu die tatsächliche Pelletmenge im Lager in Tonnen und ihr Wert so genau wie möglich ermittelt werden.
Mit dem Excel-basierten DEPI-Berechnungstool „Heizkostenabrechnung Pelletheizung“ können Gebäudeeigentümer die Heizkostenabrechnung für Immobilien mit Pelletfeuerung selbst durchführen.
Dabei werden die einzelnen Pelletlieferungen im Abrechnungsjahr und der Anfangs- und Endbestand
des Lagers berücksichtigt. Das Berechnungstool richtet sich speziell an Eigentümer kleiner Wohngebäude
mit wenigen Wohnungen, die Heizkostenabrechnungen nicht von Abrechnungsdienstleistern
erstellen lassen. In einem Infoblatt erklärt das DEPI die Nutzung des Berechnungstools.
 
Bitte nutzen Sie den Rechner und verbreiten ihn weiter! Bei Rückfragen steht DEPI-Mitarbeiter Kevin
Spieker gerne zur Verfügung: spieker@depi.de